Die Mietkaution, auf Französisch "dépôt de garantie", dient Vermietern als Sicherheit für Schäden oder unbezahlte Mieten. Doch manchmal wird die Kaution unrechtmäßig einbehalten. Dieser Artikel erklärt, welche Rechte Mieter haben und wie sie gegen eine unzulässige Einbehaltung der Kaution vorgehen können.
In Frankreich entspricht die Mietkaution meist einem oder zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten). Sie wird bei Vertragsunterzeichnung gezahlt und soll:
Die Rückgabe der Kaution muss innerhalb von einem Monat nach Auszug erfolgen – oder zwei Monaten, wenn Schäden festgestellt wurden.
Ein Vermieter darf die Kaution nur einbehalten, wenn:
Die Einbehaltung ist unrechtmäßig, wenn:
Senden Sie eine schriftliche Erinnerung per Einschreiben mit Rückschein. Fügen Sie folgende Dokumente bei:
Falls der Vermieter nicht reagiert, können Sie sich an das zuständige Schlichtungsamt wenden. Dieses hilft kostenlos bei der Klärung von Streitigkeiten.
Bleibt der Vermieter uneinsichtig, können Sie vor Gericht (Tribunal d’instance) Klage einreichen. Bei unrechtmäßiger Einbehaltung kann der Vermieter zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt werden.
Die Einbehaltung der Kaution ist nur unter klar definierten Umständen erlaubt. Wenn Sie unrechtmäßig betroffen sind, stehen Ihnen in Frankreich mehrere Wege offen, Ihre Rechte durchzusetzen. Ein sorgfältig geführtes Übergabeprotokoll und die Kenntnis Ihrer Rechte sind der beste Schutz gegen Streitigkeiten.